Anmeldung für den
Kindergarten der adidas Group
Regelungen zur Platzvergabe
- Es gibt nur eine Warteliste für beide Einrichtungen (woki I und woki II), die beim Betreiber Kinderzentren Kunterbunt gGmbH geführt wird.
- Eine Anmeldung vor Geburt ist nicht möglich. Ausnahme: Wiedereinstieg bis sechs Monate nach Geburt.
- Es gibt definierte Auswahlkriterien, die den Platz auf der jeweiligen Warteliste bestimmen (siehe adidas Work-life Integration Workspace).
- Anmeldezeitpunkt: Das Datum der Bewerbung ist nicht ausschlaggebend für den Wartelistenplatz, lediglich bei Gleichstand auf der Warteliste wird es berücksichtigt.
- Eine Anmeldung ist erst dann gültig, wenn alle notwendigen Unterlagen bei Kinderzentren Kunterbunt eingereicht wurden.
- Wenn Kinder das Alter von 2,5 bzw. 5,5 Jahren erreicht haben, wird die Bewerbung von der Krippen- bzw. Kindergartenwarteliste gelöscht.
- Mitwirkungspflicht der Eltern: Zwei mal jährlich werden alle Eltern auf der Warteliste von Kinderzentren Kunterbunt kontaktiert um zu überprüfen, ob weiterhin Interesse an einem Betreuungsplatz besteht. Sollte binnen zwei Wochen keine Rückmeldung erfolgen wird das Kind von der Warteliste genommen. (01. bis 14. April und 01. bis 15. Okt. als Rückmeldezeitraum)
- Angabe der privaten Telefonnummer und einer Kontakt Email, dass wir Sie für Platzangebote erreichen können. Erfolgt innerhalb einer Woche keine Rückmeldung, wird der Platz einem anderen Bewerber angeboten. (Sie werden sowohl per Email und Handy auf den freien Platz hingewiesen.) Die Bewerber sind eigenverantwortlich für die korrekte Angabe und Gültigkeit der angegebenen Telefonnummern und Email Adressen.
- Ausschlusskriterium: Besteht mit keinem der Eltern mehr ein Arbeitsverhältnis, so läuft automatisch die Unterbringung des Kindes zum Ende der Krippenjahre für Krippenkinder und zum Ende der Kindergartenzeit für Kindergartenkinder aus. Ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällt der Elternbeitrag für externe Kinder. In diesem Fall steht es den Eltern frei, den Vertrag unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende zu kündigen.
- Priorität hat die Vergabe der Plätze ohne Leerstehzeit. Dadurch kann Ihnen auch ein früherer Starttermin angeboten werden. Wird dieser nicht wahrgenommen wird der Platz an externe Kinder vergeben.
- Kinder mir erhöhtem Förderbedarf sind willkommen. Voraussetzung für eine Inklusion ist jedoch, dass die personelle Situation dies erlaubt. Dies bedeutet dass jeder Fall einer individuellen Überprüfung bedarf. Eltern müssen den Bedarf explizit in ihrer Anmeldung angeben.
- Der in der Anmeldung angegebene Buchungsumfang ist bindend. Eine Reduzierung der angegebenen Stunden ist frühestens nach einem Jahr möglich, danach jeweils nach einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende. Eine Erhöhung der Stunden ist abhängig von der personellen Situation und nur nach Rücksprache mit der Kita- Leitung möglich.
- Plätze können auf Grund von Kündigungen bestehender Verträge ganzjährig frei werden. Der Großteil jedoch wird zwischen August und September frei, da Kinder die Einrichtung auf Grund des Schuleintritts verlassen und somit Kinder von der Krippe in den Kindergarten wechseln können. Die Vergabe dieser Regelplätze erfolgt Anfang Februar eines Jahres. Anmeldungen für diese Plätze werden berücksichtigt, sofern sie bis zum 15. Januar des Jahres eingereicht wurden.