Was können wir für Sie tun?

Kontakt

Fragen? Lob? Anregungen? Wünsche? Kritik? Kontaktieren Sie uns gerne über das Kontaktformular.

Falls Sie im Rahmen des Hinweisgebergesetztes einen Hinweis abgeben möchten, klicken Sie hier.

Wenn Ihre Kontaktanfrage eine unserer Einrichtungen betrifft, geben Sie bitte deren Name und Ort an.

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Bedenken über Fehlverhalten?

Hinweisgebersystem

In diesem Hinweisgebersystem können Sie schnell und einfach Bedenken über Fehlverhalten melden, welche unser Unternehmen oder das Wohlergehen von Mitarbeitenden und dritten Personen betrifft.

 

Dies können Meldungen potenzieller oder tatsächlicher Gesetzesverstöße wie Finanzdienstleistungen, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Produktsicherheit, Umweltschutz, Verbraucherschutz, Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Netzwerk- und Informationssystemsicherheit, kriminelle Handlungen und Beschäftigungs-/Personalangelegenheiten (z. B. Mobbing, Belästigung, Diskriminierung, Strafmaßnahmen, Gesundheits- und Sicherheitsprobleme oder andere ähnliche Probleme) sein.  

 

Bitte beachten Sie, dass nur Informationen, die unter die oben genannten Kategorien fallen, Gegenstand einer Meldung sein können. Andere beschäftigungsbezogene Beschwerden oder Bedenken können dem Unternehmen auf die übliche Weise mitgeteilt werden.

 

Das Meldesystem darf nicht für falsche Anschuldigungen verwendet werden. Die Meldung wissentlich falscher Informationen ist verboten.

 

Jede Meldung ist streng vertraulich. Ihre Identität wird ohne Ihre Zustimmung nicht offengelegt. Wenden Sie sich bei grundlegenden Beschwerden oder Fragen an die allgemeine Kontaktadresse des Unternehmens oder an Ihren Vorgesetzten. Denken Sie daran, dass es zu strafrechtlichen Haftungen führen kann, wenn bewusst falsch gemeldet wird. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Menüpunkt „Datenschutzhinweis“.

 

Meldungen, die sich auf Sachverhalte in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union beziehen oder auch von Hinweisgebenden innerhalb der Europäischen Union erkannt werden, können außerdem bei externen Meldestellen abgegeben werden. Eine Übersicht dazu finden Sie hier.

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